(djd). In Deutschland wird im Durchschnitt jede zweite Lebensversicherungspolice vorzeitig beendet. Viele Bürger tun sich schwer, langfristig zu sparen und ihre Ziele für die Altersvorsorge über dreißig und mehr Jahre durchzuhalten. Die vorzeitige Kündigung aber ist fast immer mit größeren finanziellen Nachteilen verbunden. Denn neben dem zusätzlichen Einkommen im Ruhestand kann auch die Absicherung von Angehörigen verloren gehen.
Durchhalten – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es meistens unnötig, eine Lebensversicherung zu kündigen. Thomas Lay, leitender Vorsorgespezialist beim Marktführer Allianz: „Eine Lebensversicherung ist äußerst flexibel und kann an veränderte Lebensumstände angepasst werden – ohne dass der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verliert.“ Viele Menschen glauben etwa, ihre Lebensversicherung deshalb auflösen zu müssen, weil sie schlicht und einfach schnell das Geld brauchen. Vielleicht, weil sie arbeitslos werden, weil sie ein neues Auto benötigen oder weil am Haus größere Reparaturen anstehen. Der Rückkauf ist allerdings meist die schlechteste Option, die clevere Alternative ist ein Policendarlehen auf die Lebensversicherung. „Besteht beim Versicherungsnehmer ein dringender Geldbedarf, kann er seinen bestehenden Vertrag beleihen. Dieses sogenannte Policendarlehen ist nicht mit einer festen Laufzeit versehen“, erläutert Thomas Lay. „Es kann ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt werden.“ Ist zum Ende der Vertragslaufzeit das Darlehen noch nicht getilgt, wird die Restdarlehenssumme von der Erlebensfallleistung abgezogen. Der Versicherungsnehmer verschafft sich somit eine größere finanzielle Flexibilität und ist nicht zur Rückzahlung verpflichtet. „Wir empfehlen allerdings, das Policendarlehen zurückzuzahlen, um die Altersvorsorge – den eigentlichen Zweck der Lebensversicherung – nicht zu gefährden.“
Die Lösung für den finanziellen Engpass
„Der Versicherte hat bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass die Möglichkeit, eine Teilbeitragszahlung zu vereinbaren. Dabei wird in den folgenden zwölf Monaten nur der vertragliche Risikobeitrag gezahlt“, erläutert Thomas Lay. „Der reguläre Monatsbeitrag wird damit deutlich reduziert, während der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen bleibt.“ Die so entstehende Lücke lässt sich anschließend durch eine Nachzahlung oder eine Herabsetzung der Versicherungsleistung ausgleichen. Eine Verlängerung der Teilbeitragszahlung kann für maximal ein weiteres Jahr vereinbart werden. Auch im Fall der Arbeitslosigkeit ist eine vorzeitige Beendigung der Lebensversicherung nicht zu empfehlen. „Wird der Versicherungsnehmer arbeitslos, kann er den Beitrag zunächst für ein Jahr zinslos stunden“, sagt der Vorsorgeexperte. Die Stundung kann innerhalb der Vertragslaufzeit insgesamt maximal zwei Jahre andauern. Währenddessen bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen.
Foto: djd/Allianz Leben
Schön und gut, aber folgendes ist bei Kapitallebensversicherungen Fakt:
1. Die staatlich garantierte Minestverzinsung einer Kapital-LV liegt gerade mal bei mageren 2.25 %
2. Auch bei der Einbeziehung der sogenannten „Überschußbeteiligung“ kommt laut dem Focus vom 22.04.09 in seiner Online Ausgabe eine heute abgeschlossene 30-jährige Police lediglich auf eine Verzinsung von 3,85 %.
3. Bei seit 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen werden Auszahlungen besteuert. Diese Steuer muss doch eigentlich von der Rendite ebenfalls abgezogen werden. Warum wird das nicht erwähnt?
4. Focus schreibt weiter: „Niemand erfährt genau, wie sich die Überschussbeteiligungen zusammensetzen und ob die Werte überhaupt erwirtschaftet werden“. Damit bestimmt also der Versicherungs-Konzern (niedrigstenfalls zur Zeit bis zur Mindestverzinsung von 2.25 %) die Höhe der tatsächlichen Rendite nach ihrem freien Ermessen.
Fazit: Die Frage ist nicht, ob eine Kapital-LV an geänderte Lebensumstände angepaßt werden kann, sondern was diese tatsächlich an Nutzen bringt und warum sie mit den oben angegeben Vorzeichen überhaupt (noch) abgeschlossen werde sollte.
Kapitallebensversicherungen dürfen als „legaler Betrug“ bezeichnet werden. Grund: Die Versicherer garantieren eine Mindestverzinsung von mageren 2,25%. Aber nicht auf das vom Kunden eingezahlte Geld, sondern auf das eingezahlte Geld MINUS Kosten. Das nennt man dann „Sparanteil“. Dieser kann von den Versicherungen extrem beeinflußt werden. Deshalb:
Legen Sie Ihr Geld lieber anders an (Riester-Rente) und sicheren Sie Ihre Familie durch eine „Risiko-Lebensversicherung“ ab. Diese ist wesentlich günstiger bei höherer Todesfall-Leistung.