Eine Hausratversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor der finanziellen Belastung bei Entwendung oder Beschädigung des persönlichen Hab und Guts. Wird in die Wohnung eingebrochen und werden Sachgegenstände entwendet oder zerstört ein Feuer die Inneneinrichtung, so kommt eine Hausratversicherung für die Wiederbeschaffung auf. Doch was ist mit Gegenständen im Garten oder der Garage?
Diese Frage stellen sich viele Versicherungsnehmer besonders im Frühling, wenn wieder mehr Zeit im Garten verbracht wird und der Grill sowie die Sonnenliegen bereitgestellt werden. Pauschal kann dies jedoch nicht beantwortet werden, da der Schutz des Grundstückes bei den Versicherungsunternehmen variiert. Neue Policen der Hausratversicherung übernehmen in der Regel den Schutz der Gegenstände auch für den Gartenbereich, während ältere Versicherungsverträge dies häufig nicht in den Konditionen integriert haben.
Hierbei gilt jedoch, dass zum Gartenmobilar lediglich Möbelstücke zum Sitzen oder Liegen zählen. Darunter fallen demnach Tische, Stühle oder Sonnenschirme. Ein Grill zählt nicht dazu. Wer seinen Lieblingsgrill also geschützt wissen will, der sollte diesen bestenfalls nach Gebrauch zurück in den Schuppen oder die Garage stellen. Denn die Hausratversicherung wird wohl im Falle eines Diebstahls nicht für ihn aufkommen, auch wenn das Grundstück ordnungsgemäß eingezäunt und abgegrenzt ist.
Versicherungsnehmern wird zudem angeraten, ihre vertraglichen Konditionen genau zu überprüfen, um im Ernstfall informiert zu sein. Denn wer die Hausratversicherung in Anspruch nehmen will, muss sich an Obliegenheitspflichten halten. Da wäre zum einen die Verpflichtung bei Einbruch oder Diebstahl unverzüglich die Polizei zu informieren. Denn wer kein Polizeiprotokoll nachweisen kann, der wird auch nichts erstattet bekommen. Zum anderen muss eine Stehlgutliste beim Versicherungsanbieter eingereicht werden. Diese sollte ebenfalls zügig und mit Kaufbelegen versehen, an die Versicherung geschickt werden. Werden diese Pflichten verletzt, so kann sich die Hausratversicherung eine Auszahlung offen halten.
Quelle: Die Hausratversicherung greift auch für Gegenstände wie Fahrräder außerhalb der Wohnung mit einem Bild und Quelle von Geld.de dem Finanzdienstleister.
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